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Dicke Strafe für
Schwindel mit Fisch


Karlsruhe (dpa). Dass er günstigen Pangasius als edle Seezunge verkaufte, kommt einen Gastwirt (43) aus Karlsruhe teuer zu stehen. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 27 000 Euro, einer Geldbuße von 5000 Euro und zur Zahlung von 193 000 Euro Wertabschöpfung: Das bedeutet, dass der von 2002 bis 2005 mit dem Schwindel gemachte Umsatz zurückgezahlt werden muss.

Artikel vom 26.01.2007