München (dpa). Wer wegen Steuerhinterziehung beim Finanzamt angeschwärzt worden ist, kann die Preisgabe des Informanten nicht verlangen, wenn die Information im Wesentlichen zutrifft. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Sage der Informant aber die Unwahrheit, dürfe das Finanzamt dem verleumdeten Steuerbürger dessen Identität preisgeben. Az.: V B 163/05