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Vater nun zu acht
Jahren Haft verurteilt

Landgericht: Missbrauch der eigenen Tochter


Bielefeld (uko). Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter ist ein 36-jähriger Bielefelder zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 4. Strafkammer musste den Fall erneut verhandeln, da dem Bundesgerichtshof die ursprünglich ausgesprochene Strafe von neun Jahren und drei Monaten als zu hart erschienen war.
Vom Frühjahr 2002 bis zum Oktober hatte sich der leibliche Vater an seiner damals erst sechsjährigen Tochter vergriffen. Schon in der Verhandlung vor der 3. Strafkammer im Februar 2006 mochte sich der Angeklagte weder eindeutig zu seiner Schuld bekennen, noch sich bei dem Opfer entschuldigen, denn: Um die unfassbaren Taten, die sogar im Geschlechtsverkehr mit dem kleinen Mädchen gipfelten, zu vertuschen, hatte Oliver W. seinerzeit dem Mädchen gedroht. Sofern sie ihrer Mutter oder einer anderen Person davon erzähle, werde sie »in den Keller zu den weißen Mäusen gesperrt«.
Erst durch einen Zufall waren die Übergriffe später offenbar geworden, weil sich das Mädchen immer mehr abkapselte. Noch heute leidet Sabrina (Name des Opfers geändert) massiv unter dem Missbrauch des Vaters. »Sie hat Angst, wandert nachts umher und lehnt alles Körperliche ab«, sagte gestern Rechtsanwältin Heidi Saarmann, die die Interessen des Opfers vertrat. Nach Ansicht einer Therapeutin werde die Schülerin noch über Jahre hinweg therapiert und betreut werden müssen.
Oliver W. hingegen mochte sich auch im zweiten Prozess vor dem Landgericht nicht klar zu seinen Taten äußern. Er habe daran keine Erinnerung, sagte er. Hingegen konnte er sich sehr wohl daran besinnen, vom eigenen Vater sexuell missbraucht worden zu sein. Heidi Saarmann nahm dem Angeklagten diese Ausflüchte nicht ab. Ihrer Meinung nach war der ursprüngliche Schuldspruch akzeptabel und angemessen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte die seinerzeit ausgeworfenen Einzelstrafen ebenso wie der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes als »zu hoch« bezeichnet, er beantragte gestern nur noch sieben Jahre Freiheitsstrafe. - Die 4. Strafkammer beließ es jedoch bei einem Strafnachlass auf acht Jahre Haft. In keinem Fall der Übergriffe habe es sich jedoch um »einen minder schweren Fall« gehandelt.

Artikel vom 25.01.2007