27.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Hartz gilt jetzt
als vorbestraft


Braunschweig (WB). Nach seiner Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 576 000 Euro Geldstrafe gilt der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz als vorbestraft. Dieser Umstand war in der gestrigen Ausgabe falsch dargestellt worden. Die Redaktion bittet dafür um Entschuldigung.

Artikel vom 27.01.2007