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Blitz-Fahrverbot geplant

Anwälte fürchten um Rechte der Autofahrer


Goslar (dpa). Der deutsche Anwaltverein (DAV) fürchtet um die Rechte der Autofahrer. Sollte eine Initiative der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen Erfolg haben, hätten Autofahrer kein Rechtsmittel mehr gegen kurzzeitige Fahrverbote, sagte der Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Jörg Elsner. Der Anwaltverein werde das Problem beim Verkehrsgerichtstag zur Sprache bringen. Zu der Veranstaltung, die heute in Goslar beginnt, werden 1500 Verkehrsexperten erwartet.
»Wir werden Sturm laufen gegen diesen Plan«, sagte Elsner. Denn nach dem Willen der Länder könne ein Autofahrer gegen ein in erster Instanz verhängtes Fahrverbot von ein oder zwei Monaten nicht mehr gerichtlich vorgehen. Der Blitz-Entzug des Führerscheins sei ein »erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte des Bürgers«. Dass es dagegen keine Rechtsmittelinstanz mehr geben solle, sei »ein echter Skandal«.
Dies gelte umso mehr, als die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit behalten solle, gegen ihr nicht genehme Gerichtsentscheidungen vorzugehen. »Man kann doch nicht der Staatsanwaltschaft mehr Rechte geben als dem Bürger.«.
»Man wird demnächst von keinem Fahrverbot mehr abkommen, egal wie dubios es angeordnet ist«, fürchtet der Verkehrsrechtler. »Für jeden Schwerverbrecher gibt es drei Instanzen.« Auch die vom Bundesverkehrsministerium angestrebte Erhöhung der Bußgelder für Verkehrssünder stößt beim DAV auf wenig Verständnis.

Artikel vom 24.01.2007