24.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kabinett billigt Wahlrechtsreform

NRW-Städte wehren sich gegen Einschränkung wirtschaftlicher Betätigung


Düsseldorf (dpa). Die NRW-Landesregierung hat zahlreiche Änderungen für die Kommunal- und Landtagswahlen sowie eine Reform der Gemeindeordnung auf den Weg gebracht. Von 2009 an sollen demnach Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte auf sechs Jahre gewählt werden. Bei den Räten bleibt es bei fünf Jahren Amtszeit. Stichwahlen werden abgeschafft. Die Altersgrenze von 68 Jahren wird für die künftigen Spitzenbeamten aufgehoben. Zur nächsten Landtagswahl 2010 soll ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt werden. Das Reformpaket soll im Sommer im Landtag verabschiedet werden.
Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen wird eingeschränkt. Die öffentliche Hand darf sich künftig nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck dies erfordert und die Aufgabe nicht ebenso wirtschaftlich durch private Unternehmen erfüllt werden kann. Nach derzeitiger Rechtslage zulässige kommunale Firmen erhalten Bestandsschutz.
Scharfen Protest äußerten die kommunalen Spitzenverbände und die Opposition. Der Verband kommunaler Unternehmen sieht in dem Kabinettsbeschluss eine massive Diskriminierung der Stadtwerke. Er will sich mit allen Mitteln gegen die Reform wehren.

Artikel vom 24.01.2007