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Häftling droht seiner
Schwester den Tod an

Versuchte Nötigung mit Bewährungsstrafe geahndet

Bielefeld (uko). Ein entlassener Strafgefangener hat sich durch die Bedrohung seiner eigenen Schwester erneut mit der Justiz in Konflikt gebracht. Das Amtsgericht verurteilte den vorbestraften Mann am Dienstag wegen versuchter Nötigung zu vier Monaten Freiheitsstrafe, deren Verbüßung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Landgericht Bückeburg hatte den Bielefelder Joachim G. im Jahr 2003 wieder einmal verurteilt: Drei Jahre Haft musste der 48-jährige Mann absitzen, weil er zwei Raubüberfälle begangen hatte. Exakt 33 Monate Haft saß G. ab, und zwar in der Justizvollzugsanstalt Brackwede I. In jener Zeit kümmerte sich seine Schwester Regula J. (44, Name geändert) intensiv um den Mann.
»Ich habe ihm Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Gardinen, Fernseher und SAT-Anlage fürs Gefängnis gekauft«, erzählte die Schwester den erstaunten Juristen vor dem Amtsgericht. Zu klären war nämlich die Frage, was mit dem Geld des Häftlings in der Zeit seines Haftaufenthaltes passiert war. Der Rest des Geldes war für Lebensmittel draufgegangen, die Behandlung des mittlerweile schwer erkrankten Bielefelders, der nur noch mit Krücken laufen kann, verschlang zudem einen namhaften Betrag.
Nach seiner Haftentlassung hatte Joachim G. zunächst das Fehlen von insgesamt 17 600 Euro bemängelt, dann sogar ein Mahnverfahren gegen seine Schwester in Gang gesetzt. Schließlich schrieb er am 31. Juli 2006 den verhängnisvollen Brief an Regula J., der in der Formulierung »Ich lege dich um!« gipfelte. Zudem kündigte G. an, für die Tat werde er nur »15 Jahre« sitzen, komme aber (wegen seiner Krankheit) nach acht Jahren wieder raus und halte sich dann an »deiner Lebensversicherung« schadlos.
»Ziemlich krass« empfand die Richterin dieses Vorgehen, die dem Ansinnen des Verteidigers nach der Einstellung des Verfahrens. Sie verurteilte den 19-fach Vorbestraften zu vier Monaten Bewährungsstrafe.

Artikel vom 24.01.2007