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Urteil gegen Anwalt jetzt rechtskräftig


Bielefeld (uko). Der Schuldspruch gegen einen früheren Bielefelder Strafverteidiger ist rechtskräftig. Der Jurist war in der vergangenen Woche wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung in insgesamt zwölf Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Verbüßung der Strafe setzte das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Klaus Schmitz indes zur Bewährung aus. Der ehemalige Rechtsanwalt muss als Bewährungsauflage 500 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte dagegen in seinem Plädoyer zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Am Montag erklärte ein Sprecher der Anklagebehörde, man werde kein Rechtsmittel gegen den Urteilsspruch einlegen.

Artikel vom 23.01.2007