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Zwei Jahre sind genug


Kontoauszüge sollten nicht zu früh entsorgt werden. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken in Berlin hin. So sind Bauherren und Modernisierer gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege - dazu zählen auch Kontoauszüge - zwei Jahre lang aufzubewahren. Von der Regelung betroffen sind beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. Die Aufbewahrungspflicht gilt auch dann, wenn der Beleg für die Steuererklärung nicht benötigt wird.

Artikel vom 10.02.2007