Kontoauszüge sollten nicht zu früh entsorgt werden. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken in Berlin hin. So sind Bauherren und Modernisierer gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege - dazu zählen auch Kontoauszüge - zwei Jahre lang aufzubewahren. Von der Regelung betroffen sind beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. Die Aufbewahrungspflicht gilt auch dann, wenn der Beleg für die Steuererklärung nicht benötigt wird.