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Keine Zulassung bei Steuerrückständen


Bielefeld (WB). Bei Steuerrückständen wird die Zulassung eines Autos verweigert. Seit 1. Januar 2006 ist Voraussetzung für eine Fahrzeug-Zulassung, dass der Halter keine Kfz-Steuer-Rückstände hat. Die Behörde kann dazu online eine Rückstandsliste einsehen. Bei einer Bevollmächtigung ist auch eine Einverständniserklärung darüber abzugeben, dass die bevollmächtigte Person über mögliche Rückstände informiert werden darf. Vollmachten und Anträge gibt es unter www.bielefeld.de

Artikel vom 23.01.2007