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Brigitte Mohnhaupt

Das muss Ausnahme bleiben


Wenn Politiker jetzt die Freilassung von Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar fordern, sei doch noch einmal daran erinnert: Auf das Konto dieses in seiner Terroristenzeit besonders gewaltsüchtigen Duos gehen nicht weniger als die Morde an Arbeitgeber-Präsident Hanns Martin Schleyer, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner Bank-Chef Jürgen Ponto.
Richtig ist, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, Rache zu üben, und auch ehemalige Terroristen sollen die Chance erhalten, zurück in die Gesellschaft zu finden. Doch das Prinzip »Gnade vor Recht« sollte grundsätzlich schon sehr streng gehandhabt werden. Und bei jeder Gnaden-Entscheidung dürfen außerdem auch die Gefühle der Opfer nicht vernachlässigt werden.
Klar und Mohnhaupt haben mehr als 24 Jahre für ihre Taten in deutschen Gefängnissen gebüßt. Das ist eine gerechte Strafe. Gelinde gesagt wenig hilfreich ist es, wenn Politiker jetzt von folterähnlicher Isolationshaft sprechen.
Im Fall Brigitte Mohnhaupts läuft - wohlgemerkt - die Mindestverbüßungsdauer Ende März aus. Sie gilt nicht mehr als rückfällig und sollte die Chance bekommen.
Christian Klars reguläre Freilassung ist frühestens im Januar 2009 möglich. Dies wäre früh genug für ein Signal der Versöhnung. Zumal bisher nicht bekannt ist, ob er seine Taten bereut.
»Gnade vor Recht« muss die Ausnahme bleiben. Dirk Schröder

Artikel vom 23.01.2007