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Besuchserlaubnis für
Haftanstalt gefälscht

Geldstrafe für unbelehrbaren Kosovo-Albaner

Bielefeld (uko). Das hatten selbst die hartgesottenen Justizvollzugsbeamten in der Anstalt Brackwede I noch nicht gesehen: Ein Kosovo-Albaner legte ihnen zwei gefälschte Besuchsausweise vor. Jetzt wurde der völlig uneinsichtige Mann zu 1 200 Euro Geldstrafe wegen einer Urkundenfälschung verurteilt.

Der Sohn des 57-jährigen Ismail B. (Name geändert) ist wegen diverser Straftaten inhaftiert. Für sich hatte der der Kosovare erneut eine Besuchserlaubnis beim zuständigen Amtsrichter beantragt und auch erhalten.
Am 16. Mai 2006 legte Ismail B. diese Genehmigung auch in der Besucherkontrolle der Haftanstalt Brackwede I vor. Für seine Tochter und seinen Schwiegersohn, die sich in seiner Begleitung befanden, präsentierte der Albaner zudem zwei weitere Papiere. »Diese Schreiben sahen schon auf den ersten Blick handschriftlich manipuliert aus«, erinnerte sich Justizvollzugsbeamter Ulrich E. am Dienstag vor dem Amtsgericht als Zeuge, »das war ein bisschen stümperhaft.«
Der Beamte konfrontierte den Besucher seinerzeit mit seinem Verdacht, der daraufhin zugab, von seiner Genehmigung eine Fotokopie gemacht und zwei neue Namen in die Kopien eingetragen zu haben. Auch die Begründung für sein eigenwilliges Vorgehen habe Ismail B. genannt: »Die Richterin hat nicht zu bestimmen.« Er selbst, Ismail B., ordne an, wer seinen Sohn im Gefängnis besuchen dürfe.
Auch diese Zeugenaussage überzeugte den eigenmächtigen Kosovaren gestern nicht vom Unrecht seines Tuns. »Jeder Mensch macht Fehler«, erklärte Ismail B. lapidar, der mit der Richterin wie auf einem arabischen Basar feilschte. Letztlich erklärte er sogar: »Jeder Mensch macht so etwas.«
»Stimmt nicht«, widersprach die Richterin, niemand könne ein solches amtliches Dokument erstellen, das sei lediglich den Richtern vorbehalten, die den Haftbefehl gegen einen Delinquenten ausgestellt haben. Damit solle auch das Einschleusen von verbotenen Gegenständen oder aber die Kontaktaufnahme mit unerwünschten Personen unterbunden werden. Das Amtsgericht verurteilte den Mann schließlich - wie vom Staatsanwalt gefordert - zu 1 200 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze zu jeweils 20 Euro) wegen einer Urkundenfälschung.

Artikel vom 24.01.2007