Darmstadt (dpa). Wer einen todkranken Partner kurz vor dessen Ableben heiratet, hat zumeist keinen Anspruch auf Witwenrente. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts hervor. Die Richter wiesen die Klage einer Witwe aus Frankfurt/Main ab, die ihren langjährigen Lebenspartner einen Monat vor dessen Tod geheiratet hatte. AZ L 2 R 220/06.