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Gebühren für Aufsteller
steigen um das 16-fache

Satzungsänderung soll »mehr Ordnung« bringen

Von Burgit Hörttrich
Bielefeld (WB). »Ich weiß, dass wir kein Schulterklopfen ernten werden,« sagt Dezernent Gregor Moss. Dennoch geht er davon aus, dass die Neufassung der seit 1992 unveränderten »Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Bielefeld« in der März-Ratssitzung Zustimmung findet und damit zum 1. Mai diesen Jahres in Kraft tritt.

Der Inhalt dieser Satzung: Das Aufstellen von Werbeschildern, Außengastronomieflächen, Verkaufswagen, Eisverkaufsständen, Wühltischen vor der Ladentür. . . soll eindeutiger als bisher geregelt werden, die Gebühren werden - teilweise erheblich - angehoben.
Beispiel: Bislang kostete es 30 Euro pro Jahr, mit so genannten Dachaufstellern oder Schildern zu werben, vom 1. Mai an bis zu 240 Euro jährlich, in einem zweiten Schritt vom 1. Januar 2009 an sogar 480 Euro. An den Werbeschildern speziell in der sanierten Altstadt-Fußgängerzone hatte sich die Satzungs-Debatte ursprünglich entzündet. Im September 2005 hatte der Rat mehrheitlich beschlossen, Dachaufsteller aus der Altstadt zu verbannen. Sie widersprächen der Konzeption der Fußgängerzone und störten den Fußgängerverkehr. Der Schilderbann wurde jedoch ausgesetzt, Moss räumt heute ein, 2005 mit der Satzungsänderung gescheitert zu sein. Auch bei der Erarbeitung der neuen Satzung, zu der alle Seiten gehört worden seien, habe man sich »bei ästhetischen Fragen gekloppt wie die Kesselflicker«. So habe man eine grundsätzliche Einheitlichkeit bei Werbeschildern bzw. Dachaufstellern nicht durchsetzen können. Dennoch geht Moss davon aus, »endlich eine Lösung gefunden zu haben«. Und er erhofft sich als »positive Folge« auch der deutlich höheren Gebühren eine »ordnende Wirkung«. Sprich: weniger Schilder.
Das sieht die Satzung vor:
Bielefeld wird statt wie bisher in drei in vier Sondernutzungszonen unterteilt, was maßgeblich für die Gebührenstaffelung ist: Zone 1 (mit den »Spitzenpreisen«) ist der Bereich Bahnhof-/ Stresemann-/ Arndtstraße (Fußgängerzone) und Jahnplatz. Zone 2 umfasst die Fußgängerzone der Altstadt, Teile von Nieder- und Oberntorwall. Zone 3 ist die gesamte Innenstadt von Kreuzstraße bis zum Neuen Bahnhofsviertel.
Alles andere gilt als »außerhalb«, ist aber nichtsdestotrotz gebührenpflichtig. Für die Außengastronomie sollen eine »Hauptsaison« 1. März bis 31. Oktober) und eine »Nebensaison« 1. November bis Ende Februar) eingeführt werden. In der Hauptsaison (Zone 2/ Altstadt) bedeutet das pro Quadratmeter Außengastronomie eine Gebühr von 33,50 Euro (alt: 24 Euro), in der Nebensaison 5,58 Euro pro Quadratmeter.
Außerdem sollen »zusammenklappbare Bierzeltgarnituren« und Kunststoffmöbel aus der Fußgängerzone verbannt werden (Das Neue Bahnhofsviertel fällt nicht unter die Neuregelung); man will zudem »einfarbige Sonnenschirme«, Einfassungen, Windschutzelemente, Torbögen sind nicht zulässig.
Bislang flossen aus Sondernutzungen pro Jahr 290 000 Euro in die Stadtkasse, nach der ersten Erhöhung sollen 38 000 Euro dazu kommen, von 2009 an rechnet man mit einem Plus von 75 000 Euro.
Zustimmen müssen alle Bezirksvertretungen, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, Finanzausschuss und letztendlich der Rat. Bereits am Mittwoch, 24. Januar, könnte es erste Kritik geben: Dann wird die Satzung sowohl dem Beirat für Behindertenfragen wie dem für Stadtgestaltung vorgestellt.

Artikel vom 23.01.2007