22.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Undisziplinierter Tenniscoach
muss 200 Euro Strafe zahlen

Fall »Rottschäfer«: WTV-Rechtskommisson spricht Urteil

Von Franz Braun
Bielefeld (WB). Der Bielefelder Tennistrainer und Vorsitzende des Bielefelder Tennisvereins »MarcoÕs Tennis-Club« Marco Rottschäfer wurde am Samstag in einer öffentlichen Sitzung der Rechtskommission des Westfälischen Tennisverbandes (WTV) in Kamen wegen undisziplinierten Verhaltens zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Ferner muss der DTB B-Trainer die Kosten des Verfahrens tragen.

Die WTV-Rechtskommission unter dem Vorsitz von Ulf Bosse (Mitglied des Bielefelder TTC) musste über die Vorkommnisse bei der Bielefelder Jugendstadtmeisterschaften im Tennisclub Dornberg verhandeln. Dort war es Anfang November 2006 beim Halbfinalspiel der Junioren U 16 zwischen Max Bieber (Tennispark) und RottschäferÕs Schützling Bengt Oestreich (MarcoÕs Tennisklub) zum Eklat gekommen. Während des Matches rannte der staatlich geprüfte Tennislehrer Rottschäfer über zwei weitere Hallencourts, auf dem gerade ebenfalls Partien der Stadtmeisterschaften absolviert wurden, um dann den Kontrahenten seines Schützlinges Max Bieber massiv zu beschimpfen.
Dies wurde von den beiden geladenen Zeugen Natalie Figge (TC Dornberg), die den verhinderten Zeugen Nermin Hrnjadovic (Trainer vom TC Dornberg) entschuldigte, und Uwe Meerkötter (Stiefvater von Max Bieber) auch bestätigt. Natalie Figge spielte zur Zeit des Vorfalls auf dem Nachbarplatz und Uwe Meerkötter beobachtete durch die Fensterfront der angrenzenden Gastronomie der Tennishalle die Ereignisse.
Warum Rottschäfer über zwei Courts stürmte, um Bieber dann zu beschimpfen, konnte die Rechtskommission nicht klären, da der Tennislehrer nicht an der Verhandlung teilnahm. Dies hatte Rottschäfer der Kommission zuvor schon schriftlich mitgeteilt. Ferner hatte er in diesem Schreiben dem Vorsitzenden Ulf Bosse als Mitglied des Bielefelder TTC auch Befangenheit unterstellt. Die vierköpfige Kammer wertete dies als Befangenheitsantrag, der aber von den drei Rechtskommissionsmitgliedern in einer kurzen internen Besprechung (ohne Ulf Bosse) abgelehnt wurde.
»Es ist nicht zu verstehen, warum Rottschäfer nicht erschienen ist. Hier hätte er Gelegenheit gehabt, den Vorfall aus seiner Sicht zu schildern«, meinte der Vorsitzende Ulf Bosse.
Natürlich hat Marco Rottschäfer die Möglichkeit, nach schriftlicher Zustellung des Urteils Berufung einzulegen. Sollte dies der Fall sein, dann müsste sich die DTB-Gerichtsbarkeit mit dem Vorfall bei den Jugend-Tennis-Stadtmeisterschaften im November 2006 beschäftigen.

Artikel vom 22.01.2007