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Catrin Stockmann (Versicherungskauffrau)

Drei
Fragen an . . .


Das Sturmtief »Kyrill« hat auch im Lübbecker Land Schaden in noch unbekannter Höhe angerichtet. Wer davon betroffen ist, sollte sich umgehend an seine Versicherung wenden. Mit Versicherungskauffrau Catrin Stockmann sprach WB-Redakteur Erwin Eisfeld.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Versicherung Sturmschäden übernimmt?Catrin Stockmann: Sturmschäden können in der Regel von Windstärke 8 an geltend gemacht werden. Es gibt aber auch Ausnahmen. Darüber gibt die Versicherung Auskunft. Wichtig für die Schadensregulierung ist auch eine schnelle Schadensmeldung.

Für welche Schäden kommt die Versicherung auf?Catrin Stockmann: Für Schäden am Gebäude oder an Markisen, Carports oder Satellitenschüsseln tritt die Gebäudeversicherung ein. Schäden am Auto werden, sofern abgeschlossen, über die Teilkaskoversicherung geregelt.
Ihr Tipp für Sturmgeschädigte?Catrin Stockmann: Den Schaden bitte unverzüglich der Versicherungsgesellschaft melden. Empfehlenswert sind auch Fotos vom Schaden. Dann gibt es noch die so genannte Minderungspflicht. Darunter ist zu verstehen, dass zum Beispiel bei kleineren Schäden, wie verrutschte Dachpfannen, die Ziegel - sofern möglich - wieder selbst gesetzt werden können.

Artikel vom 20.01.2007