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Widerspruch gegen Studiengebühren


Bielefeld (WB). Im vergangenen Semester sind erstmals die Studienanfänger mit 500 Euro pro Semester zur Kasse gebeten worden. 50 Prozent der Erstsemester, so der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität, habe dagegen Widerspruch eingelegt. Eine Zahl, die die Universität in dieser Höhe nicht bestätigt. Danach ist es aber immerhin auch ein gutes Drittel der Erstsemester, das sich gegen die Semestergebühren wehrt.
Bekommt der AStA mit seiner Klage gegen Studiengebühren vor dem Verwaltungsgericht Minden Recht, müssten die nach der Hochschulsatzung bereits gezahlten Studienbeiträge an diese Studierenden zurückerstattet werden. Das könnte die Universität 300 000 Euro kosten. Allerdings wird eine Entscheidung erst in einigen Monaten erwartet.
Allemal freut sich AStA-Vorsitzende Inga Müller über die hohe Zahl der Widersprüche. Nach Erhalt des ersten Gebührenbescheids, betont sie, haben die angehenden Akademiker einen Monat Zeit, um ihren Widerspruch bei der Hochschule einzulegen und dadurch ihren Rechtsanspruch zu wahren. Denn nur dann würden sie für den Fall, dass der AStA das Gerichtsverfahren gewinnt, ihre Gebühren zurück bekommen. Der AStA hält entsprechende Formulare bereit; erhältlich sind sie auch im Internet unter www.asta-bielefeld.de.

Artikel vom 19.01.2007