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Verfassungsfeinde weiter Deutsche


Kassel (dpa). Die einmal verliehene deutsche Staatsbürgerschaft darf auch dann nicht wieder entzogen werden, wenn die Antragsteller bei der Einbürgerung die Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen verschwiegen haben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof gab vier türkischstämmigen Deutschen Recht, die gegen das Land Hessen geklagt hatten. Das Land hatte die Einbürgerungen rückgängig gemacht, weil die Männer Funktionäre der als verfassungsfeindlich eingestuften Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs sind.
Die Richter urteilten jedoch, dass ihnen dies nicht bewusst gewesen sein müsse. Sie begründeten ihr Urteil mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das eine Rücknahme der Staatsbürgerschaft nur bei arglistiger Täuschung oder vergleichbaren Fällen zulasse.

Artikel vom 19.01.2007