23.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Steuerbonus bis 600 Euro

Förderung von Handwerksleistungen


Bielefeld (WB). Bereits zum 1. Januar trat ein Gesetz in Kraft, das Handwerksleistungen in Privathaushalten steuerlich fördert. Es gilt auch für 2007. Bis zu 600 Euro pro Jahr können Mieter und Eigentümer für Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen von ihrer Einkommenssteuer demnach absetzen. Hierauf weist die Kreishandwerkerschaft Bielefeld hin.
Die Handwerksleistungen, die steuerlich begünstigt werden, hat das Bundesfinanzministerium festgelegt. Dazu zählen zum Beispiel Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen, die Reparatur oder der Austausch von Fenstern und Türen, die Wartung von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen und die Gebühr für Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen und Leistungen für Hausanschlüsse. Der Bonus wird nur für die Arbeitskosten inklusive der Mehwertsteuer gewährt. Kunden sollten darauf achten, dass auf der Rechnung die Arbeitskosten und die anteilige Mehrwertsteuer separat ausgewiesen werden. Neben der Handwerkerrechnung muss als Beleg auch die unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers nachgewiesen werden, beispielsweise durch einen Überweisungsbeleg oder Kontoauszug. Barzahlungen sind nicht begünstigt.

Artikel vom 23.01.2007