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Guten Morgen

Haar-Glück


Weder der Hinweis auf die Menschenrechte noch die Drohung mit dem Kinderschutzbund halfen: die Erziehungsberechtigte schleppte das »Kind« zum Friseur und verlangte nach der Schere. Derart überrumpelt war kein Widerstand mehr möglich. Allerdings kamen in den nächsten Tagen nur Kapuzen-Pullover zum Einsatz. Und die Kommunikation mit der Erziehungsberechtigten wurde auf ein Minimum beschränkt.
Per Zufall bekam sie dann mit, wie Sohnemann (14) sich am Telefon über die Vorzüge von kurzen Haaren ausließ. Und das bestärkte sie wieder einmal, dass der Mensch hin und wieder zu seinem Glück gezwungen werden muss. Elke Wemhöner

Artikel vom 19.01.2007