18.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Staatsanwalt fordert Berufsverbot

Händler soll 250 Tonnen verdorbenes Putenfleisch verkauft haben

Oldenburg (dpa). Im Gammelfleisch-Prozess vor dem Landgericht Oldenburg hat der Angeklagte gestern alle Vorwürfe bestritten.

»Ich sehe keinen einzigen Anklagepunkt, der der Wahrheit entspricht«, sagte der 46-Jährige zu Beginn des Verfahrens. Gegen den Fleischhändler aus Lastrup (Niedersachsen) hat die Staatsanwaltschaft insgesamt fünf Anklagen erhoben. Darin wird ihm vorgeworfen, zwischen 2004 und 2006 etwa 250 Tonnen ungenießbares Putenfleisch vermarktet und Kunden damit betrogen zu haben.
Außerdem wird ihm Insolvenzverschleppung zur Last gelegt. Unbezahlte Rechnungen summieren sich den Ermittlungen zufolge seit 2004 auf eine Million Euro. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, sie werde voraussichtlich ein Berufsverbot beantragen.
Der Kaufmann wies ein Angebot der zuständigen Strafkammer zurück, ein umfassendes Geständnis mit einem Strafnachlass von einem Drittel zu honorieren. »Wir denken über eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren nach. Bei einem Geständnis wären es vier Jahre«, hatte der Kammervorsitzende nach der Verlesung der Anklage angeboten. Einen Teil des beanstandeten Geflügelfleischs hatten amtliche Prüfer als »stinkig«, »grau« oder »sensorisch auffällig« beurteilt. Bei anderen Teilen stellten sie deutlich erhöhte Keimzahlen fest. Kunden des 46-Jährigen waren zumeist Gastronomen.
Der Angeklagte ist nach Auskunft der Behörden einschlägig vorbestraft. 1987 verurteilte ihn das Amtsgericht Cloppenburg wegen Verstoßes gegen das Geflügelfleisch-Hygienegesetz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Ein Jahr später verhängte dasselbe Gericht wegen Betrugs beim Fleischhandel eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Seit September 2006 sitzt der 46-Jährige wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft.

Artikel vom 18.01.2007