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Gesetz für Prozess-Absprachen

Im Zusammenhang mit dem Hartz-Prozess hat Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) ihre Forderung nach einer gesetzlichen Regelung von Prozess-Absprachen erneuert. »Absprachen sind schon gängige Rechtspraxis und müssen jetzt gesetzlich legitimiert werden«, sagte ein Ministeriumssprecher gestern in Hannover. Der Bundesrat hatte im Dezember einer entsprechende Initiative Niedersachsens zugestimmt.
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass abgesprochene Strafen der Tat und Schuld angemessen sein müssen. Zudem soll die Nebenklage bei Absprachen ein Mitspracherecht bekommen.

Artikel vom 18.01.2007