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Das Gebläse
trübt die
Wohnqualität

VG Minden muss entscheiden

Von Jens Heinze
Gadderbaum (hz). Die einen wollen in Ruhe arbeiten, die anderen wollen in Ruhe leben - mit dem klassischen Fall eines seit eineinhalb Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreites wird sich die Justiz am kommenden Donnerstag, 25. Januar, beschäftigen.

Vor dem Verwaltungsgericht Minden geht es um die Klage eines Anliegers von der Gadderbaumer Astastraße gegen die erteilte Baugenehmigung für eine unmittelbar angrenzende Lackiererei. Ziel des Vorstoßes: Der Gewerbebetrieb mit drei Mitarbeitern soll an diesem Standort verschwinden.
Wie der Bielefelder Rechtsanwalt Rainer Hofemann, der den Kläger von der Astastraße vertritt, auf Anfrage erklärte, befinde sich die ursprünglich als Busgarage genehmigte Lackiererei direkt an der Grundstücksgrenze seines Mandanten. Der habe sich auf seinem Grund und Boden ein »kleines Idyll« mit Grün und Poollandschaft geschaffen, das er wegen des Gewerbebetriebes aber nur eingeschränkt nutzen könne.
Als störend würden ein großer Schornstein, der genau vor der Terrasse der Erdgeschosswohnung stehe, und ein überlautes Gebläse der Lackiererei empfunden. »Wenn das läuft, dann können Sie sich auf der Terrasse nicht mehr unterhalten«, berichtet Anwalt Hofemann. Zudem würden vom Gewerbebetrieb die behördlich verfügten Betriebszeiten nicht eingehalten, es gebe Überschreitungen in den Abendstunden und am Wochenende. Auch sorge Lackstaub für Ärger an der Astastraße.
Rechtsanwalt Siegfried Kammel, der die Interessen des 27-jährigen Lackiererei-Inhabers vertritt, verweist dagegen darauf, dass die Schornsteinanlage des Betriebes extra größer ausgelegt worden sei als vorgegeben, um Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft zu vermeiden. Jedoch habe sein Mandant das Pech, dass sein Grundstück das letzte in einem Gewerbegebiet sei, das unmittelbar an das Wohngebiet von der Astastraße grenze. Seitdem die Stadtverwaltung Bielefeld am 30. September 2005 die Nutzungsänderung für die Lackiererei bewilligt habe, habe sich der Betriebsinhaber an alle Vorgaben gehalten. »Objektiv ist nach den Beschwerden aus der Nachbarschaft nie etwas festgestellt worden«, betont Rechtsanwalt Kammel.
Da sind die Nachbarn offenbar anderer Meinung. Am 25. Januar geht es vor dem Verwaltungsgericht Minden nicht nur um die Baugenehmigung für die Lackiererei, sondern in einem weiteren Verfahren auch um 3000 Euro Zwangsgeld wegen Überschreitung der Betriebszeiten, die die Stadt Bielefeld gegen die Firma von der Artur-Ladebeck-Straße erlassen hat. Der 27-jährige Inhaber wehrt sich gegen den Vorwurf und will nicht zahlen. Zu recht, wie sein Anwalt Kammel sagt. Bei den Betriebszeitenüberschreitungen handele es sich im Wesentlichen um Säuberungs- und Büroarbeiten sowie das Waschen des Privatwagens.

Artikel vom 19.01.2007