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Kopftuchverbot
ist rechtens


München (Reuters). Lehrerinnen in Bayern dürfen im Unterricht auch künftig kein Kopftuch tragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof erklärte das seit 2005 geltende gesetzliche Verbot für verfassungskonform und wies damit eine Klage der islamischen Religionsgemeinschaft Berlin zurück. Der Gesetzgeber könne grundsätzlich Regelungen darüber treffen, in wie weit Lehrkräften im Unterricht das Tragen äußerer Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse Überzeugung ausdrücken, versagt ist.

Artikel vom 16.01.2007