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Alles Wichtige zur Zeitarbeit


l Die deutschen Zeitarbeitsfirmen sind in der Regel im Bundesverband der Zeitarbeitsfirmen (BZA, die Internetadresse: www.bza.de) oder im Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ, im Internet unter www.ig-zeitarbeit.de) organisiert.
l Der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen wie etwa dem Lohnfortzahlungsgesetz, dem Mutterschutzgesetz oder dem Schwerbehindertengesetz. Es muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, der in der Regel keiner zeitlichen Befristung unterliegt.
l Dabei sind Zeitarbeitnehmer während der Dauer der Überlassung vergleichbaren Arbeitnehmern des Kundenunternehmens im Hinblick auf die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie dem Lohn grundsätzlich gleich zu stellen. Von diesem Gleichstellungsgrundsatz kann dann abgewichen werden, wenn das Zeitarbeitsverhältnis von einem Tarifvertrag erfasst wird, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen regelt.
l Auch in einsatzfreien Zeiten haben Sie den Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Lohn. Sie müssen in dieser Zeit aber in ständigem Kontakt (üblicherweise täglich, telefonisch) zur Zeitarbeitsfirma bleiben, da sich auch kurzfristig ein neuer Einsatz ergeben kann.
l Wenn Sie sich in einem Einsatzbetrieb bewährt haben, besteht nicht selten die Möglichkeit zur Übernahme in eine Festanstellung. Grundsätzlich besteht jedoch ein gültiges Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma. Deshalb sollten Sie sich vorab informieren, welches Zeitarbeitsunternehmen mit einer schnellen Vermittlung einverstanden wäre. Der vertragliche Ausschluss einer späteren Übernahme hingegen ist unzulässig.
Quelle:
DEKRA Arbeit GmbH

Artikel vom 20.01.2007