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Bezirksregierung DetmoldBielefeld, den 15. 1. 07
Dienstgebäude Bielefeld
Kammerratsheide 66
33609 Bielefeld
Az.: 56.13B- 51.0096/06/0104BAA2
Immissionsschutz
Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG -) für die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage in 33739 Bielefeld, Bargholzstr. 67
Die Upmeier Biogas GbR, Bargholzstr. 67, 33739 Bielefeld, beantragt die Genehmigung gemäß §§ 4/19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser für den Einsatz von Biogas, mit einer Feuerungswärmeleistung von 1284 kW und einer elektrischen Leistung von 499 kW an dem Standort in 33739 Bielefeld, Borgholzstr. 67
Gemarkung: JöllenbeckFlur: 1Flurstück: 21
Die Verbrennungsmotoranlage ist in der Anlage 1 (Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben) des UVPG unter der Nr. 1.3.2 Spalte 2 als Anlage genannt, für die im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 2 der UVPG zu prüfen ist, ob nach den in der Anlage 2 Nr. 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar.
Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 3a des UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Artikel vom 17.01.2007