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Schuhabdruck: Dieb
angeblich bestohlen

Amtsrichter glaubt »Räuberpistole« nicht

Bielefeld (uko). Sein eigener Schuhabdruck ist einem notorischen Kriminellen zum Verhängnis geworden. Weil das Profil nach einem Einbruch in einem Grill gefunden wurde, verurteilte das Amtsgericht den Gewohnheitsverbrecher am Montag zu 22 Monaten Freiheitsstrafe - ohne Bewährung.

Am Morgen des 20. März 2006 fand der Inhaber des »Sofia«-Grills an der Oelmühlenstraße seinen Geldspielautomaten aufgebrochen. Es fehlten 351 Euro aus dem Automaten und 50 Euro Wechselgeld aus der Grillkasse. Kriminalbeamte, die den Tatort aufnahmen, stellten auf einer Fensterbank eines nicht aufgebrochenen Fensters später einen blitzsauberen Schuhabdruck fest, der in die Kartei der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle aufgenommen wurde.
Nur zehn Tage nach dem Einbruch präsentierten Kollegen der Beamten zum Schuh den (vermutlich) passenden Eigentümer und Einbrecher. Ausgerechnet Hans-Joachim B., gelernter Dachdecker und vielfach erprobter Dieb und Einbrecher, war der Polizei einmal wieder - nach nur 13 Monaten Freigang nach verbüßter anderer Haftstrafe - ins Netz gegangen. Der Mann hat eine bewegte kriminelle Vergangenheit. Seit 1983 ließ der gebürtige Lipper die Juristen an diversen Amtsgerichten mit seinen Fällen arbeiten. Insgesamt scheffelte er so 24 Voreintragungen im Bundeszentralregister zusammen, zumeist wegen Diebstahls und Einbruchs.
Zur Anklage in den »Sofia«-Grill hatte der 44-Jährige gestern nur eine Erklärung: Das sei schon sein Schuh gewesen, doch den Abdruck müsse jemand anderes auf den Fenstersims gesetzt haben. Auch sein Verteidiger musste sich notgedrungen diesen Schuh »anziehen«. Dessen recht aberwitziges Argument: Irgendjemand habe seinem Mandanten den Schuh gestohlen, sei zum Einbruch gegangen und habe schließlich den Schuh wieder zurückgebracht.
Amtsrichter Wolfgang Heimann indes vertraute lieber der Logik und den Ermittlungen der Bielefelder Kriminalpolizei. Denn den Diebstahl seines Schuhs hätte der Dieb Hans-Jürgen B. wohl »bemerken müssen«. Heimann verurteilte B. schließlich wegen Einbruchsdiebstahls in einem besonders schweren Fall (bezog in die Strafe zudem zwei Vorverurteilungen mit ein) zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Artikel vom 16.01.2007