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Mit Hepatitis C Detektiv angegriffen

Gericht verurteilt »Marktkauf«-Betrüger

Von Uwe Koch
Bielefeld (uko). Erneut hat ein Hepatitis-C-Kranker versucht, einen Menschen anzustecken. Der gebürtige Russe Andreas B., der im »Marktkauf« an der Friedrich-List-Straße einen Detektiv angegriffen hatte, soll nun zehn Monate Haft absitzen.

Mit Kopfschütteln quittierten Juristen im Amtsgericht gestern schon die Vorgeschichte des Falles: Der 39-jährige Drogenabhängige hatte nach eigenen Worten eine EC-Karte »gefunden«, war damit am 16. Mai 2006 in den »Marktkauf« spaziert und wollte dann mit dieser Karte an der Kasse eine Digitalkamera im Wert von 257 Euro bezahlen. Die Kassiererin wurde stutzig, da auf der EC-Karte der Frauenname »Ida« vermerkt war und der Mann die Lastschrift mit dem Frauennamen unterschrieb.
Am Kassenausgang nahm daher Hausdetektiv Frank J. den Mann im Empfang und geleitete ihn in ein Büro, wo zudem Marktleiter Karsten R. dazu kam. Nachdem der Rußlanddeutsche sich zunächst kooperativ zeigte, wurde der Mann zunehmend unruhig und pampig, er begann zu pöbeln und wurde schließlich aggressiv. Andreas B. ergriff einen Stuhl und bedrohte den Marktleiter, der daraufhin vom Sicherheitsmitarbeiter in Schutz genommen wurde. Frank J. geriet mit dem Junkie in ein Handgemenge, bei dem der Detektiv die Oberhand gewann. Mehrmals jedoch versuchte der 39-Jährige den »Marktkauf«-Mitarbeiter zu beißen, kratzte seinen Widersacher zudem am Arm.
Dabei wußte Andreas B. um die Gefährlichkeit seines Tuns: Er ist seit Jahren unheilbar mit Hepathitis C infiziert. Gestern vor dem Amtsgericht gab der Rußlanddeutsche zu, er wisse um das Risiko dieser Erkrankung. Erst vor wenigen Wochen hatte ein anderer Hepathitis-C-Kranker in Bielefeld für Schlagzeilen gesorgt, der wiederholt Passanten angespuckt hatte.
Amtsrichter Wolfgang Heimann verurteilte den Mann schließlich zu zehn Monaten Haft wegen Betruges und Urkundenfälschung sowie wegen versuchter Körperverletzung und versuchter vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Verteidiger Michael Bagnucki hatte vergeblich argumentiert, sein Mandant sei »schlecht behandelt« und also »provoziert« worden. Im übrigen, so der Rechtsanwalt, sei das Beißen nur »eine Reflexhandlung« gewesen, die »jeder vernünftige Mensch anwenden würde«.
Dagegen sagte Heimann: »Das ist eine das Leben gefährdende Handlung.« Im Fall einer Hepathitis C seien die Heilungschancen »minimal, weil eine Leberzirrhose oder ein Leberkarzinom möglich« seien.

Artikel vom 16.01.2007