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Bürgerrechtler
muss ins Gefängnis


Peking (dpa). Ungeachtet internationaler Kritik hat ein Gericht in Ostchina die Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gegen einen blinden Bürgerrechtler bestätigt. Ein Gericht in Linyi lehnte am Freitag die Berufung des Rechtsexperten Chen Guangcheng ab. Das Urteil lautet auf »Beschädigung öffentlichen Eigentums und Organisation von Gesindel, um den Straßenverkehr zu stören«. Hintergrund waren Zusammenstöße zwischen Bauern und der Polizei. Menschenrechtsgruppen hatte gegen die Strafe protestiert.

Artikel vom 13.01.2007