Karlsruhe/Hamburg (dpa). Mounir El Motassadeq ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gescheitert. Mit dem am Freitag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Verfassungsrichter blieb ein weiterer Antrag seiner Anwälte erfolglos. Anwalt Udo Jacob sagte in Hamburg: »Das heißt, dass wir in Deutschland das Urteil nicht mehr anfechten können.« Nun werde die Verteidigung zum Europäischen Gerichtshof gehen. Weiter werde ein Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens vorbereitet.