Berlin (Reuters). Das Bundesfinanzministerium will die Verlagerung von Konzernteilen ins billigere Ausland massiv erschweren. Funktionsverlagerungen sollen steuerlich künftig wie ein Verkauf an einen unbeteiligten Dritten behandelt werden, geht aus dem Entwurf eines Verwaltungsschreibens an die Obersten Finanzbehörden hervor. Durch eine konsequentere Besteuerung soll letztlich der Abwanderung von Arbeitsplätzen ein Riegel vorgeschoben werden. Die Mehreinnahmen sollen zur Finanzierung der geplanten Unternehmenssteuerreform beitragen.