12.01.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kollision mit Sattelzug,
Renault-Fahrer starb

Geldstrafe: Bielefelder akzeptiert Urteil

Bielefeld/Gütersloh (uko). Das Amtsgericht Bielefeld hat einen Kraftfahrer aus Bielefeld wegen fahrlässiger Tötung zu 6 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte den Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein 66-jähriger Gütersloher auf der Brockhäger Straße getötet worden war.

Der tragische Unfall geschah am 4. Mai 2006 gegen 13.45 Uhr auf der Brockhäger Straße in Gütersloh. Der 66-jährige Gütersloher Fritz S. kam mit seinem Renault Megane aus Richtung Blankenhagen, ordnete sich korrekt links ein, um auf eine Hofstelle abzubiegen, wo er ein Lager angemietet hatte. Der Bielefelder Berufskraftfahrer Hartmut Z. folgte dem Renault mit seinem 40-Tonner-Sattelzug, übersah indes den schon stehenden Renault. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Megane auf die Gegenfahrbahn geschoben, wo er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug eines 23-jährigen Mannes aus Lohne (bei Diepholz) zusammenprallte. Während dieser Wagen demoliert auf einer Wiesenfläche neben der Hofeinfahrt liegen blieb, wurde der Gütersloher aus seinem völlig zerfetzten Renault auf die Straße geschleudert.
Der Notarzt aus Gütersloh konnte nur noch den Tod des 66-Jährigen feststellen. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs wurde schwer verletzt ins Gütersloher Krankenhaus gebracht, der 51-jährige Unglücksfahrer des Lastwagens erlitt einen Schock. Meterweit waren die Trümmer rund um die Unfallstelle verstreut.
Schon am Unfallort hatten Zeugen den Bielefelder Lkw-Fahrer massiv belastet: Sie hatten weder einen notwendigen Sicherheitsabstand des Sattelzugs, noch eine Notbremsung des Lkw beobachtet. Die Feststellungen eines Sachverständigen bestätigten diese Aussagen.
»Ich habe mich verkalkuliert«, beteuerte gestern der Bielefelder Hartmut Z. vor dem Amtsgericht. Seit 28 Jahren sei er als Berufskraftfahrer unterwegs, er habe sich nie etwas zuschulden kommen lassen. In der Tat weist das Verkehrszentralregister lediglich zwei geringfügige Überschreitungen von Tempolimits aus.
Staatsanwalt Frank Gliniars siedelte das Verschulden des Angeklagten denn auch im »mittleren bis unteren Bereich an«. Als Berufskraftfahrer stehe man »täglich unter Druck«. Gliniars Strafantrag in Höhe von 6 000 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu jeweils 50 Euro) übernahm Amtsrichterin Ingrid Maatmann in ihrem Urteilsspruch, der vom Angeklagten auch akzeptiert wurde.

Artikel vom 12.01.2007