Dortmund (dpa). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat der Kungelei zweier Ärzte mit einem Apotheker in Dortmund einen Riegel vorgeschoben. Ein Apotheker hatte im Auftrag der Ärzte teure Medikamente vorgehalten und diese dann auf Weisung der Mediziner direkt an die Patienten geliefert. Darin sah das OLG einen Verstoß gegen das Apothekengesetz. Az.: 19 U 39/06