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Thyssen kämpft
um Dofasco

Arcelor Mittal will nicht klagen

Düsseldorf (dpa). Die Auseinandersetzung um eine Übernahme des kanadischen Stahlherstellers Dofasco durch Thyssen-Krupp spitzt sich zu.

Während der weltgrößte Stahlkonzern Arcelor Mittal gestern erklärte, keine Chancen für einen Dofasco-Verkauf an ThyssenKrupp mehr zu sehen, beharrt das deutsche Unternehmen weiterhin auf dem lukrativen Geschäft.
Ein Thyssen-Krupp-Sprecher verwies auf die noch ausstehende Entscheidung über eine Klage, die der größte deutsche Stahlkonzern Ende vergangenen Jahres bei einem niederländischen Gericht eingereicht hatte. Damit versucht Thyssen-Krupp, die Übernahme von Dofasco auf gerichtlichem Weg doch noch durchzusetzen.
Für heute sei in Rotterdam eine Anhörung in der Sache angesetzt, eine Entscheidung in dem Eilverfahren werde dann in etwa zehn Tagen erwartet, so der ThyssenKrupp-Sprecher. Bei einem Erfolg der Klage müsse Arcelor Mittal gegen die Stiftung vorgehen, die offiziell die Anteile an Dofasco hält.
Der Arcelor Mittal-Vorstand hatte dagegen gestern erklärt, auf eine Klage gegen die niederländische Stiftung verzichten zu wollen. Das Unternehmen begründete seine Haltung mit nach Einschätzung der Hausjuristen nur »geringen« Erfolgsaussichten einer Klage.
Mittal hatte den Verkauf des höchst profitablen Stahlherstellers Dofasco an die Deutschen vor einem Jahr im Kampf über eine Übernahme von Arcelor versprochen.
Um die Dofasco-Anteile dem Zugriff Mittals zu entziehen, hatte Arcelor jedoch die Dofasco-Anteile an die Stiftung übertragen. Nach der Fusion von Mittal Steel und Arcelor verlangt ThyssenKrupp die Einhaltung des Verkaufsversprechens. Mittal verwies dagegen darauf, dieses Versprechen sei nur unter der Voraussetzung gegeben worden, dass man auch wirklich zum Verkauf Dofascos in der Lage sei.
Der Vorstand der Stiftung habe zuvor bereits offizielle Aufforderungen der beiden Stahlunternehmen Arcelor und Mittal zur Selbstauflösung abgelehnt. Die Klage Thyssen-Krupps wegen Nichteinhaltung des Verkaufsversprechens sei nicht berechtigt. Mittal habe alles unternommen, um die Vereinbarung umzusetzen. »Mittal Steel ist nicht verpflichtet, einen Rechtsstreit zu beginnen, der nur eine geringe Erfolgschance hat.«

Artikel vom 11.01.2007