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Ins Landgericht mit
»Präzisionsschleuder«

Vorbestrafter erneut mit Gesetz im Konflikt


Bielefeld (uko). Seit Jahren führen die Justizbehörden konsequente Eingangskontrollen durch, konfiszieren neben Fotoapparaten auch Metallgegenstände und Waffen. Einen ganz erstaunlichen Fund machten Justizwachtmeister just bei einem mehrfach Vorbestraften: Der Mann wollte eine »Präzisionsschleuder« mit ins Landgericht nehmen.
Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz mußte sich der 55-jährige Bielefelder Thomas N. am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten. An jenem 20. September 2006 wollte er mit einem Gerät die Justiz betreten, das äußerlich zunächst die Form einer herkömmlichen Zwille hat, mit der Steine, Gummikugeln oder gar Erbsen verschossen werden können. Die Schleuder, die ihm Justizwachtmeister dann vorsorglich abnahmen hatte jedoch einen metallischen Korpus, war zudem mit einer Stützvorrichtung für den Zielarm ausgerüstet.
Während der Eigentümer Thomas N. im Gericht seine Besorgung machte, alarmierten die Kontrolleure vorsorglich die Polizei. Die Beamten asservierten das Gerät und stuften die »Präzisionsschleuder« als meldepflichtig im Sinn des Waffengesetzes ein. Thomas N. wurde darüber bei seiner Rückkehr informiert. Zudem wurde ihm eröffnet, daß nun ein Ermittlungsverfahren gegen ihn laufe.
Für den Bielefelder ist dieser hoheitliche Akt nicht unbedingt Neuland, und auch der Justiz ist der Mann kein Unbekannter: Diverse Eintragungen im Bundeszentralregister sind mit seinem Namen wegen Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung oder Bedrohung gespickt.
Während der gestrigen Verhandlung fühlte sich N. unverständlich behandelt. Die Schleuder sei im übrigen nicht mehr funktionsfähig gewesen, dürfe daher nicht als Waffe angesehen werden. Er wolle das Gerät auch wieder ausgehändigt haben. Amtsrichterin Ingrid Maatmann entschied statt eines Urteils, die »Präzisionsschleuder« nun einer kriminaltechnischen Untersuchung unterziehen zu lassen. Danach soll der Prozeß fortgesetzt werden.

Artikel vom 11.01.2007