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Kellein will den Vergleich,
Schäfer pocht auf Vertrag

Landgericht: Verfahren um Café in der Kunsthalle

Von Uwe Koch
Bielefeld (uko). Als »Brücke zur Kunst« propagiert Betreiber Bernd Schäfer das »Café in der Kunsthalle«. Zum Mutterhaus der Kunsthalle und ihrem Chef Dr. Thomas Kellein indes sind die Brücken abgebrochen. Das ist klares Ergebnis des ersten Termins um die fristlose Kündigung von Schäfers Pachtvertrag am Mittwoch vor dem Landgericht.

Wie ein Wurmdoktor sprach Richter am Landgericht Dr. Thomas Hartmann eineinhalb Stunden auf die Parteien ein, um sie zu einem Vergleich zu bewegen. Vergeblich: Während Kellein versöhnliche Töne anschlug und ein Entgegenkommen in der Laufzeit des Vertrages bei gleichzeitiger finanzieller Entschädigung für denkbar hielt, blieb Schäfer letztlich unbeirrt bei seiner starren Linie, pochte auf der vollen Vertragslaufzeit.
Der Pachtvertrag zwischen Kunsthalle und Schäfer wurde 1994 geschlossen und fünf Jahre später modifiziert. Die Laufzeit beträgt derzeit bis zum 30. Juni 2009 mit einer Option bis 2015. Indes hatte Kellein als Geschäftsführer nach diversen Querelen die fristlose Kündigung ausgesprochen, die nun vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts verhandelt wird.
Ursächlich dafür waren mehrere Abmahnungen, da sich Schäfer nach Ansicht der Kunsthalle nicht an vertragliche Regelungen gehalten habe. Als Grund wurden auch gestern unter anderem zwei geschlossene Veranstaltungen im Café genannt, während der die »Laufkundschaft« der Kunsthalle statt wie vereinbart keinen Zugang zu der Restauration gehabt habe.
Laut Dr. Thomas Kellein sei das Verhältnis auf Seiten Bernd Schäfers durch ein »System von Feindschaft« geprägt, es gelte bei ihm das »Prinzip Mißachtung«. Kellein trat jedoch dem Eindruck entgegen, hier kämpfe »David gegen Goliath«, es finde auch nicht die von Schäfer befürchtete Auseinandersetzung eines »Homosexuellen gegen Heterosexuelle« statt.
Bernd Schäfer hingegen wies den Eindruck, »ein Bauerntrampel« zu sein, kategorisch zurück. Er sei »ein sensibler Mensch«, der immer auf Kellein zugegangen sei. Dr. Thomas Hartmanns Werben um einen Vergleich fand schließlich nur bei Kellein Unterstützung, der eine Verkürzung des Pachtvertrages auf den 31. Dezember 2008 bei gleichzeitiger finanzieller Entschädigung goutierte; Schäfer konterte das Entgegenkommen mit einem schroffen Nein. Die Kammer wird nun am 21. Februar um 9 Uhr eine Entscheidung über die Fortführung des Prozesses verkünden.

Artikel vom 11.01.2007