Karlsruhe (dpa). Wer nach seiner Einbürgerung als Deutscher erneut seine frühere Staatsangehörigkeit erwirbt, dem darf der deutsche Pass wieder entzogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Regelung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gebilligt. Mit der Novelle hatte die rot-grüne Regierung dem häufigen Missbrauch des früheren, weniger wirkungsvollen Doppelpass-Verbots einen Riegel vorgeschoben. Die Neuregelung sei den Betroffenen zuzumuten - auch dann, wenn sie ihren Antrag auf Rückerwerb des alten Passes vor der Reform gestellt hätten.