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Erst Kfz-Steuer,
dann Anmeldung


Bielefeld (WB). Am 1. Januar ist die dritte Stufe einer Rechtsverordnung zur Erhebung der Kfz-Steuer in Kraft getreten. Nach Auskunft von Ilse Birkwald und Erhard Keller, den Leitern der Bielefelder Finanzämter, können Fahrzeughalter, die mit ihrer Kfz-Steuer im Rückstand sind, ihren Wagen nur noch dann zulassen, wenn sie sowohl die rückständigen Steuerbeträge als auch die Kfz-Steuer für den ersten Entrichtungszeitraum im Voraus bezahlen.
Die entsprechende NRW-Verordnung gibt es seit Sommer 2005. Dazu gehört unter anderem, dass die Zulassung oder Ummeldung des Wagens an die Erteilung einer Lastschriftermäßigung ans Finanzamt gekoppelt ist. Seit 2006 war zudem die Zulassung davon abhängig, dass keine Rückstände bestehen. Die Neuregelung ist eine Reaktion auf die große Anzahl von Fällen, in denen Kfz-Steuer nicht pünktlich, nur teilweise oder gar nicht gezahlt wurde.

Artikel vom 10.01.2007