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Amtsgericht urteilt erste »Unfallhilfe«-Betrüger ab

Haupttäter warten weiter auf Landgerichts-Verfahren

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Bundesweit hat eine Bande von Spendenbetrügern aus Bielefeld einen Schaden von 1,4 Millionen verursacht. Während die Haupttäter weiter auf ihren Prozeß vor dem Landgericht warten, gab es am Dienstag vor dem Amtsgericht Bewährungsstrafen und eine Einstellung des Verfahrens gegen drei Mittäter.

Der Türke Uranus B. (40) gilt in der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität als der Drahtzieher der großangelegten Betrügereien. Der als gemeinnützig eingetragene Verein »Deutsche (D) Unfallhilfe« der auch für Flugrettungsdienste in Steinhagen und Mannheim warb, hatte an der Herforder Straße in Bielefeld seinen Sitz. Insgesamt sollen 13 000 »Mitglieder« nach den Ermittlungen von Staatsanwalt Marco Wibbe sogenannte Förderschaften erworben haben. Damit wurde von Juni 2000 bis Oktober 2006 ein Steuer- und vermögensrechtlicher Schaden von 1,4 Millionen Euro angerichtet. Bruder Sahin B., dem zumindest Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, soll sich ebenfalls an dem Geld bereichert haben, was lediglich für private Zwecke ausgegeben wurde.
Beide Türken sitzen seit Oktober vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Dem Vernehmen nach kann eine Strafkammer des Landgerichts den Prozeß wegen »Überlastung« nicht beginnen.
Gestern mußten sich der Weißrußland lebende Bankkaufmann Uwe B. (43) und der Türke Serdal G. (34) wegen Betruges und der Beihilfe zum Betrug in diesem Komplex vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts verantworten. B. hatte auf Anweisung des Uranus B. über den Türken G. den Bielefelder Wirtschaftsprüfer und Steuerberater M. angeworben, der selbst über die unwissende Sparkasse Bielefeld das Inkassoverfahren für mehr als 2 500 Lastschriften in dem Fall betrieb.
Insgesamt waren so 79 494 Euro von allzu leichtgläubigen Förderern der »Deutschen Unfallhilfe« einkassiert worden, obwohl das Detmolder Regierungspräsidium schon im September 2005 ein Vereinsverbot ausgesprochen und jede Geschäftstätigkeit untersagt hatte.
Uwe B. wurde gestern nach einem umfassenden Geständnis zu 15 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, er muß 2 400 Euro Geldbuße zahlen. Serdal G. bestritt die Beihilfe zum Betrug, er erhielt vier Monate Bewährungsstrafe und muß 300 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Das Verfahren gegen Steuerberater M. wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 5 000 Euro eingestellt. Der Mann hatte zudem schon die Auslagen der Opfer aus eigener Tasche beglichen.

Artikel vom 10.01.2007