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Bürgerfunk kürzer
und auf Deutsch


Düsseldorf (dpa/lnw). Der Bürgerfunk auf den Frequenzen der NRW-Lokalradios wird eingeschränkt. Das sieht eine Änderung des Landesmediengesetzes vor, die die schwarz-gelben Koalitionsfraktionen beschlossen haben. An Werktagen wird die Sendezeit auf eine Stunde begrenzt und in den späten Abend verschoben. Alle von freien Gruppen produzierten Beiträge müssen künftig einen lokalen Bezug haben und in deutscher Sprache gesendet werden. Bislang müssen die Lokalradios bis zu 15 Prozent ihrer täglichen Sendezeit - maximal zwei Stunden - für den Bürgerfunk freihalten.

Artikel vom 10.01.2007