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Karlsruhe prüft
Hartz-Gesetze


Berlin (dpa). Die in den Hartz-Gesetzen neu vorgeschriebene Haftung für ein Kind des Partners in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist nach Überzeugung des Berliner Sozialgerichts verfassungswidrig. Das Gericht kündigte gestern an, die Neuregelung dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Nach den verschärften Vorschriften hat das Kind erst dann einen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn auch das Geld des nicht verheirateten Partners nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Früher war nur auf das Geld der Eltern zurückgegriffen worden. Az: S 103 AS 10869/06 ER

Artikel vom 09.01.2007