Frankfurt/Main (dpa). Ein Arzt muss eine Schwangere nur dann über die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufklären, wenn sich vor der Geburt eindeutige Risiken zeigen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Ohne erkennbare Gefahren müssten Arzt und Klinik weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld zahlen, wenn es bei der Geburt zu Komplikationen komme und das Kind Schaden erleidet (Az.: 8 U 102/05).