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Höchststrafe für Motassadeq

Hamburger OLG: Terrorhelfer soll 15 Jahre in Haft


Hamburg (dpa). Höchststrafe für den Helfer der Todespiloten des 11. September 2001: Der Marokkaner Mounir El Motassadeq soll nach dem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen sowie Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für 15 Jahre ins Gefängnis. Motassadeqs Verteidiger Udo Jacob kündigte einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens an: »Der wird mit Sicherheit kommen.«
Die OLG-Richter folgten gestern dem Antrag der Bundesanwaltschaft. »Der Angeklagte hat mitgeholfen, 246 Menschen zu ermorden«, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Beckmann unter Bezug auf die Opfer in den Flugzeugen der Attentäter.
Das OLG musste in dem Verfahren gegen Motassadeq, der ein Freund der Hamburger Todespiloten um Mohammed Atta war, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom November nur noch die Höhe der Strafe festlegen. Der BGH befand den 32-jährigen Motassadeq im November rechtskräftig der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen sowie der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für schuldig. Es verschärfte damit einen früheren Richterspruch des OLG. Motassadeq selbst beteuerte im Schlusswort noch einmal seine Unschuld.

Artikel vom 09.01.2007