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Lebensgefährtin die
Kehle durchgeschnitten

Gebürtiger Russe bald vor dem Schwurgericht

Bielefeld/Elverdissen (uko). Wegen eines versuchten Totschlags wird sich demnächst ein gebürtiger Russe vor dem Landgericht Bielefeld verantworten müssen. Der 21-jährige Bielefeld hatte in Herford-Elverdissen seiner Lebensgefährtin die Kehle durchtrennt und lebensgefährlich verletzt.

Das Paar hatte sich erst im Frühjahr 2006 kennengelernt und war knapp zwei Wochen später in die gemeinsame Wohnung in Elverdissen gezogen: Der aus Bielefeld stammende Konstantin Z. (21) war erst sechs Jahre zuvor mit seiner Familie aus Rußland übergesiedelt. In Bielefeld hatte der junge Mann noch die Fachoberschulreife erworben, hatte als freier Handelsvertreter und schließlich für eine Leasingfirma gearbeitet bis er arbeitslos geworden war.
Der Kontakt zu seiner Lebensgefährtin Regina V. (25, Name des Opfers geändert) war anfangs gut. Die Frau hatte ein fünfjähriges Kind aus einer früheren Beziehung. Konstantin Z. trug sich im Laufe des vergangenen Jahres sogar mit Heiratsabsichten, kaufte auch Eheringe.
Im Sommer verschlechterte sich das Verhältnis indes zusehend. Z. begann argwöhnisch und eifersüchtig zu werden. Immer häufiger bedrängte er die junge Mutter, ob sie ein Verhältnis zu einem anderen Mann habe. Am Vorabend der Tat, am 1. September 2006, schließlich eskalierte die Stimmung. Konstantin Z. bedrängte seine Freundin, wollte unter Gewalt Sex mit ihr erzwingen.
Am folgenden Tag gingen die Auseinandersetzungen weiter. Um 10.40 Uhr schließlich ergriff der Bielefelder ein Küchenmesser, zog seiner Lebensgefährtin die Klinge quer über die Kehle. Trotz einer zehn Zentimeter langen klaffenden Wunde lief das Opfer aus der Wohnung. Nachbarn alarmierten bei ihrem Anblick sofort die Feuerwehr. Auch Konstantin Z. hatte zeitgleich den Notruf betätigt.
Regina V. wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, konnte allerdings durch eine Notoperation gerettet werden. Zu ihrem Glück war keine der Halsschlagadern verletzt worden. - Der Täter wurde auf dem Balkon der Wohnung angetroffen, wo er in aller Seelenruhe eine Zigarette rauchte. Konstantin Z. ist nach Auskunft des Pressedezernenten der Bielefelder Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart, nicht vorbestraft. Zur Tat hat sich der Bielefelder bisher noch nicht eingelassen.
Staatsanwalt Christoph Mackel hat den Mann des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Ein Termin für die Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht des Landgerichts Bielefeld steht noch nicht fest.

Artikel vom 09.01.2007