09.01.2007
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Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen
Tagesordnung:
1.
Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden
2.
Verlesung des Protokolls der letzten Genossenschaftsversammlung
3.
Neuverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Borgholzhausen vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2016
Es liegt ein Angebot eines der bisherigen Jagdpächter vor, über das abgestimmt werden soll.
4.
Verschiedenes
Auf § 10 Abs. 3 der Satzung wird hingewiesen. Hiernach hat jeder Jagdgenosse eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandseigentümer eines zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücks können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; sie haben dem Jagdvorstand schriftlich einen Bevollmächtigten zu benennen. Stimmberechtigt sind ausschließlich Grundstückseigentümer, die im Genossenschaftskataster registriert sind. Den Jagdgenossen wird empfohlen, die entsprechenden Eintragungen im Kataster selbst zu prüfen.
Borgholzhausen, den 08. Januar 2007
(Jagdvorsteher)
Artikel vom 09.01.2007