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Bethel siegt gegen den WDR


Bielefeld (WB/ewp). Die von Bodelschwinghschen Anstalten Bielefeld-Bethel haben den Rechtsstreit um Rundfunkgebühren gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) gewonnen.
Das Verwaltungsgericht Minden entschied, dass für die Autoradios in 50 Fahrzeugen für den Behindertentransport keine Gebühren gezahlt werden müssen. Bethel sollte 3300 Euro zahlen, »damit die Behinderten bei der Fahrt ein Stück Lebensqualität geboten wird, weil sie Musik aus dem Autoradio hören können«, sagte Bethel-Sprecher Jens-U.Garlichs. Ferner hatte der WDR von Bethel Gebühren für Fernsehgeräte gefordert, auf denen in Ausbildungsstätten Schulungsvideos gezeigt werden. Das Gericht hat die Gebührenbescheide, die von April 2005 an galten, aufgehoben.

Artikel vom 05.01.2007