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Schwarzarbeit
im Fleischwerk

Strafbefehl gegen Ex-Chef beantragt

Von Ernst-Wilhelm Pape
Rietberg (WB). Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen zweiten Strafbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer eines Tochterunternehmens der Tönnies-Gruppe in Rheda-Wiedenbrück beantragt.

Ex-Geschäftsführer Richard W. (55) aus Rietberg (Kreis Gütersloh) soll wegen illegaler Beschäftigung von Schlachtarbeitern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Geschäftsführer des Schlachtbetriebes Weidemark in Sögel (Niedersachsen) vor, im Tatzeitraum von Januar 2000 bis März 2003 unter dem Deckmantel von Werkverträgen mehr als 100 Arbeiter aus Polen und Ungarn illegal in dem Schlacht- und Zerlegebetrieb beschäftigt zu haben. Subunternehmen aus Werlte (Emsland), Wiesbaden und Kiel hatten die Arbeitskräfte angeworben und vermittelt.
Aufgrund eines ersten Strafbefehls war Richard W. bereits Ende 2006 vom Amtsgericht Meppen rechtskräftig wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Auch diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 55-Jährige hatte gestanden, seit 2002 über Beraterverträge 780 000 Euro in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Die Tönnies-Gruppe hatte sich aufgrund der Schmiergeldzahlungen mit sofortiger Wirkung von Richard W. getrennt.
Die Scheinverträge waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg zwischen der 49 Jahre alten Lebensgefährtin des Ex-Geschäftsführers und dem Subunternehmen aus Werlte geschlossen worden. Zwei Prozent des Umsatzes, das das Subunternehmen mit Weidemark tätigte, seien in die Privatkasse von Richard W. geflossen. Der Verurteilte habe bis zum 1. April 2005 monatlich 20 000 Euro erhalten. Die Lebensgefährtin habe aber nie Beraterleistungen erbracht. Ein Strafverfahren gegen die 49-Jährige wurde eingestellt.
Das Amtsgericht Meppen prüft derzeit, ob aus den beiden einjährigen Freiheitsstrafen nachträglich noch eine Gesamtstrafe gebildet werden kann. Auch eine Gesamtstrafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden.
Richard W. war am 21. April 2005 bei einer bundesweiten Razzia gegen Schwarzarbeit und Lohndumping verhaftet und später nach seinem Geständnis wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Artikel vom 05.01.2007