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Gestank und Ameisen sind Reisemängel


Köln (dpa). Fäkaliengestank und massiver Ameisenbefall im Hotel-Appartement sind als erstattungspflichtige Reisemängel anzusehen. Dieser Urteilsspruch des Amtsgerichtes Köln erging auf die Klage einer sechsköpfigen Familie, die ihren Sommerurlaub auf der spanischen Insel Menorca verbracht hatte. Beide Reisemängel berechtigten zu einer Reisepreisminderung von insgesamt zehn Prozent. Der Reiseveranstalter muss 456,70 Euro an die Familie zurückerstatten. Az: 133 C 56/05

Artikel vom 04.01.2007