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Kampf um die Schilder
jetzt Fall fürs Gericht

»Prägemobil« lockt auch Konkurrenz auf die Straße

Von Gerhard Hülsegge
(Text und Foto)
Bielefeld (WB). Wenn Werner Malich (48) in Bielefeld direkt vor der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle sein »Schilder-Prägemobil« betreiben darf, wird auch die »stationäre« Konkurrenz auf die Straße gehen.

Das hat Thorsten Oberschelp gestern angekündigt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Minden wird deshalb mit Spannung erwartet. »Wenn das statthaft ist, was Herr Malich macht, werde ich mein Lokal aufgeben und meine Dienste künftig auch nur noch mobil anbieten«, erklärte der Inhaber vom »Bilder- und Schriftenservice«. Alle Versuche, den lästigen Billiganbieter los zu werden (das WESTFALEN-BLATT berichtete), haben bislang nämlich nicht gefruchtet. Er steht noch immer auf dem Privat-Parkplatz der Bielefelder Wohnungsgesellschaft (BGW) an der Mindener Straße, wirbt mit der Parkkostenerstattung (1,50 Euro pro Stunde) sowie Dumping-Preisen (22 statt 28 Euro) und ist auf jeden Fall »näher dran« als die drei übrigen Anbieter ringsum.
Letztere beklagen bereits Umsatzeinbußen in zweistelliger Prozenthöhe. Und ärgern sich darüber, dass sie Miete, Gewerbesteuer und für die Straßenreinigung zahlen müssen, während Malich von 8.30 bis 12 Uhr abkassiert und dann wieder verschwindet »Ich habe einen gültigen Reisegewerbeschein, trotzdem versucht man, mir die Luft abzudrücken«, versteht Malich die ganze Aufregung nicht. Aufgeben will der Kaufmann aus Kirchlengern auf keinen Fall.
Dass er vorerst im Transporter keine Schilder mehr prägen darf, hat er akzeptiert. Ein Fahrradkurier bringt sie zur Prägestelle an die Teichstraße 15a. Dass die dort auch existiert, davon haben sich die Mindener Verwaltungsrichter beim Ortstermin Mitte November überzeugt.
»Eine Werbefläche hat auf einem Parkplatz nichts zu suchen«, sagt Dietmar Schlüter, Pressesprecher der Stadt Bielefeld unter Berufung auf den für die Mindener Straße gültigen Bebauungsplan, der auf Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses auch nicht geändert werden soll. Anders verhalte es sich bei den lokalen Schildermachern vor Ort. Würden sie (wie geschehen) nun ihrerseits auch mobil auf eigenem Grund neben ihrem Laden werben, sei dies durchaus zulässig.
Malich hat nun das VG Minden angerufen. Mit »funktionierendem Wettbewerb« und »bürgerfreundlichen Preisen« hat das Ganze für ihn wenig zu tun. Wann über seinen Fall entschieden wird, steht noch nicht fest.

Artikel vom 04.01.2007