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Sollen Ärzte für die
Behandlung zahlen?

Patient kann Privatrezept abrechnen


Zu dem Artikel »Kampf um lebensrettendes Medikament«:
Sie berichten: Die Krankenkasse des Patienten habe »keine Bedenken gegen die Verordnung des Medikamentes. Ärzte verweigern einem Rentner wichtige Arznei«.
Was aber bedeutet die Verordnung eines sogenannten »off label use«-Medikamentes für den verordnenden Arzt? Wenn der Arzt dieses Medikament auf einem Kassenrezept verschreibt, unterliegt er der Prüfung auf wirtschaftliche Verordnung. Für dieses Medikament ist aber keine Verordnung auf Kassenrezept bei der genannten Erkrankung des Patienten erlaubt, so dass der Arzt bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, die erfahrungsgemäß erst zwei bis vier Jahre später erfolgt, die Kosten aus eigener Tasche bezahlen muss.
Da die Krankenkasse »keine Bedenken« hat (das heißt wohl: die Kosten übernehmen will?), gibt es eine ganz einfache Lösung: Der Patient holt sich mit Hilfe eines Privatrezeptes das rezeptpflichtige Medikament in seiner Apotheke. Anschließend lässt er sich von seiner Krankenkasse den Geldbetrag erstatten. Ich bin überzeugt, dass keiner der betroffenen Ärzte diesem Patienten prinzipiell die Verordnung zum Beispiel von »Iscover» verweigern will, sondern lediglich die Verordnung auf einem Kassenrezept.
Als niedergelassene Hausärztin sehe ich mich selbst immer wieder mit der Bitte um Verordnung von Medikamenten konfroniert, deren Kostenübernahme von den Krankenkassen und nicht von mir verweigert wird. Dies reicht von den gut verträglichen und doch sehr wirksamen pflanzlichen Präparaten über Medikamente des »off label use« bis hin zu Medikamenten der Primärprävention wie etwa zu cholesterinsenkenden Medikamenten. Nur mit Hilfe einer guten EDV ist es heute noch möglich, dem strengen Reglement, dem uns die Krankenkassen nicht nur bei der Verordnung von Arzneien unterworfen haben, das heißt: einer erst Jahre später erfolgenden Rückforderung von Medikamentenkosten, zu entgehen.
Wie weit sind wir gekommen, dass in unserem Land die Ärzte die Behandlungskosten für ihre Patienten übernehmen sollen und dafür auch noch in den Medien verunglimpft werden?

DR. GABRIELE
WUTTKE-VAN ELTEN
Ärztin für Allgemeinmedizin
33803 Steinhagen

Artikel vom 04.01.2007